Verkehrscoaching bei Alkoholdelikten
Seit dem 1. September müssen sich alkoholisierte Lenker von Kraftfahrzeugen, die das erste Mal einen Delikt im Bereich 0,8 bis 1,19 Promille begehen, gem. §14 und 15 der 9. Novelle zur FSG-DV (Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung) einem Verkehrscoaching unterziehen.
Die Entzugsdauer des Führerscheins beträgt einen Monat, die Frist in der das Verkehrscoaching absolviert werden muss, beträgt drei bis vier Monate und wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Die Frist kann dem Bescheid entnommen werden
Information:
Dauer: 4 Kurseinheiten zu je 50 Minuten
Je 2 Unterrichteinheiten werden vom Rettungsdienst (Notfallsanitäter oder Ärzte) und Psychologen gestaltet.
Kosten: Die Kursgerbühr von 100.- EURO pro Teilnehmer und Kurs ist gesetzlich festgelegt und muss im vorhinein bezahlt werden (Mitnahme des Zahlungsbelegs zum Kursbeginn).
Inhalt:
Im Rahmen des Verkehrscoaching sollen dem Kursteilnehmer, die Folgen des Lenkens von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand vor Augen geführt werden und motiviert werden, sich mit dem eigenen Verhalten und Lösungsstrategien auseinanderzusetzten.
Termine:
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05 September - 31 Dezember
1 Einträge gefunden
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Verkehrscoaching
27 November 08:00 am - 12:00 pm
Kategorie: Verkehrscoaching - Seit dem 1. September müssen sich alkoholisierte Lenker von Kraftfahrzeugen, die das erste Mal...
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