Erfolgreiche Rezertifizierung unserer Kollegen
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Qualitätsmanagement ist in einer modernen Rettungsorganisation nicht nur ein Begriff, sondern gelebte Realität.
Eine laufende Evaluation der Kenntnisse und Fertigkeiten eines Sanitäters ist Pflicht.
Im §51 des Sanitätergesetztes ist festgehalten: „Sanitäter sind verpflichtet, die Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Herz-Lungen-Wiederbelebung einschließlich der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten binnen jeweils zwei Jahren durch einen qualifizierten Arzt überprüfen zu lassen.“
Im November 2009 war es wieder einmal soweit, 12 Mitarbeiter stellten ihre Fähigkeiten in der Reanimation von Notfallpatienten erfolgreich unter Beweis.
Notärztin Dr. Alkadhi- Pesl zeigte sich zufrieden: „Toll wenn man sich auf sein Team verlassen kann.“
Kategorie: Schulung |





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